«Eines Stadtrates nicht würdig»: SVP-Präsident kritisiert Sicherheitsvorsteher scharf
Adrian Gräub (SVP) greift Stadtrat Matthias Gotter (Die Mitte) an – wegen der Videoüberwachung der Fahrverbote. «Die Geschichte wiederholt sich», sagt er.
Am Donnerstag hat die Stadt Baden die drei Fahrverbots-Kameras bei der Schiefen Brücke, dem Stadtturm und der Schartenstrasse abgestellt. Der Grund: Laut eines Entscheids des Bezirksgerichts Baden bestand keine Rechtsgrundlage für den Betrieb der Kameras. Auch der Aargauer Polizeidirektor Dieter Egli (SP) hatte die Regionalpolizeien auf die fehlende Rechtsgrundlage hingewiesen. Dennoch wurde in Baden weitergeblitzt.
Die Geschichte in Baden wiederhole sich, sagt Gräub weiter. Im Jahr 2019 filmten beim frisch renovierten Cordulaplatz 40 Kameras Tag und Nacht das Geschehen.
Die Bilder wurden auf die Zentrale der Stadtpolizei Baden übermittelt, eine Live-Überwachung war möglich – all dies geschah zehn Monate lang ohne die Bewilligung der kantonalen Datenschützerin Gunhilt Kersten, die zwingend notwendig gewesen wäre für den Betrieb.
Überwachung nur unter Voraussetzungen rechtmässig
Denn eine Videoüberwachung, bei der Menschen erkennbar oder ohne übermässigen Aufwand bestimmbar sind, stellt unter Umständen einen Eingriff in die von der Verfassung geschützten Grundrechte auf Privatsphäre und auf informationelle Selbstbestimmung dar, heisst es in einem Merkblatt der Datenschutzbeauftragten. Eine Videoüberwachung ist darum nur unter gewissen Voraussetzungen rechtmässig.
«Und nun waren wieder Kameras, diesmal sogenannte AFV-Systeme, ohne rechtliche Grundlage im Einsatz», sagt Gräub, und erklärt:
«Es kann Sinn machen, gezielt an neuralgischen Stellen Überwachungskameras einzusetzen, um Recht durchzusetzen und fehlbares Verhalten zu ahnden – aber nicht ohne Bewilligung.»
Nach dem Schreiben von Regierungsrat Egli, habe der zuständige Stadtrat Gotter «endlich entschieden, wenn auch mit Verzögerung, den Betrieb dieser Anlagen auszusetzen».
Stadtrat Gotter verteidigt sich
Stadtrat Matthias Gotter nimmt wie folgt Stellung: «Dem Einwohnerrat wurde 2019 die Situation um die nicht bewilligte Inbetriebnahme von elektronisch-visuellen Überwachungen in der Cordula-Unterführung mit der Beantwortung der Anfrage von Frau Selena Rhinisperger ausführlich erläutert und dargelegt.»
Der Badener SVP-Präsident und Grossrat Adrian Gräub kritisiert nun das Vorgehen der Badener Regierung und insbesondere des Sicherheitsvorstehers Matthias Gotter (Die Mitte). Gräub sagt:
«Dass das Fehlen einer rechtlichen Grundlage im öffentlichen Bereich von einem Stadtrat schlicht ignoriert wird, ist befremdlich und eines Stadtrates schlicht nicht würdig.»Die durch den Kanton genehmigte städtische Verordnung über die Videoüberwachung öffentlicher Bauten und Anlagen (Stand 2016) habe den «Stadtturm», die «Schiefe Brücke» und die «Schartenstrasse» als Kontrollorte mit elektronisch-visuellen Hilfsmitteln geführt. Anlässlich der wegen der fehlenden Betriebsbewilligung Cordula-Unterführung nötig gewordenen Totalrevision der Verordnung seien die Standorte auf Betreiben der kantonalen Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz ersatzlos gestrichen worden, sagt Gotter, und weiter: «Zu diesem Zeitpunkt bemängelte die kantonale Beauftragte für Öffentlichkeit und Datenschutz weder den bis dahin geführten Betrieb, noch forderte sie eine umgehende Einstellung der Kontrollen.»